Interessensausgleich zwischen Auftraggebern und anbietenden Firmen
Voneinander lernen
BEISPIEL.
WIE WEIT REICHT DIE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT DES KOMMUNALEN AUFTRAGGEBERS?
Theoretisches Vergaberecht und baufachliche Praxis klaffen oft weit auseinander. Einerseits sollen öffentliche Auftraggeber zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit alternative Lösungen zulassen, andererseits sind „bekannt & bewährte“ Systeme vergaberechtlich einfacher zu bewältigen. Am Beispiel des (Abfall)Produktes & phosphathaltigen Wertstoffes „Klärschlamm“ diskutierten deshalb unter der Moderation von WINKELMAN CONSULTING Zweckverbände, Klärschlammmeister, Kommunalvertreter und Ingenieure über Vor- & Nachteile im Einsatz neuer Technologien zur Phosphatgewinnung.
Winkelman Consulting
Dipl. Ing. Monika Winkelman
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